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Vorabfrage Unternehmensrisiken - Gewerbezentrum Wuppertal

Warum Risikofrüherkennung?

Jeder Unternehmer insbesondere die Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind, müssen ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen haben.

Durch StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sind alle Unternehmen, insbesondere die haftungsbeschränkten Unternehmen verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, analysieren, dokumentieren, berichten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Für größere Firmen nach § 91 Abs.2 AktG eine Risikomanagementsystem für alle Firmen, mindestens aber ein Risikofrüherkennungssystem nach § 1 StaRUG.

Um den Unternehmen dieses zu ermöglichen, wurde für kleinere und mittlere Unternehmen der RiskCheck entwickelt.

Der RiskCheck ist ein Abgleich zwischen den Branchenempfehlungen des BVSV e.V. und dem Ist-Zustand des Unternehmens. Die von der BVSV Sachverständigen GmbH zur Verfügung gestellte gutachterliche Stellungnahme kann dann entsprechend von dem Betreiber des Gewerbezentrums ausgewertet werden.

Bevor diesen RiskCheck machen, können Sie sich gern eine unverbindliche  Vorabfrage zum Ihrem Risikomanagement durchführen.

Jeder Unternehmer insbesondere die Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind, müssen ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen haben.

Durch StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sind alle Unternehmen, insbesondere die haftungsbeschränkten Unternehmen verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, analysieren, dokumentieren, berichten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

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Existiert in Ihrem Unternehmen ein schriftliches Risikomanagementsystem, welches potenzielle Geschäftsrisiken identifiziert und bewertet?

Der Gesellschaftervertrag bzw. ein vorhandener Geschäftsführervertrag sollte die Verantwortlichkeiten zwischen den Gesellschaftern/Eigentümern und Geschäftsführung regeln.

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Sind die Verantwortlichkeiten zwischen den Gesellschaftern/Eigentümern und Geschäftsführung geregelt?

Die Geschäftsführung muss eine ausreichendes kaufmännisches Wissen verfügen und Fragen, der Unternehmensplanung, Liquidität, Insolvenz beurteilen zu können. Sofern keine ausreichende eigene Kompetenz vorliegt, muss diese extern z.B. durch den Steuerberater ausgeglichen werden.

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Gibt es einen Verantwortlichen in der Geschäftsleitung, der sich regelmäßig mit den kaufmännischen Fragen beschäftigt?

Ein Eigenkapitalanteil im Unternehmen über 10 % weist auf eine stabile Finanzstruktur hin.

Das Unternehmen hat eine Eigenkapitalstruktur zu schaffen, die kurzfristig notwendige Investitionen aber auch Liquiditätsengpässe überbrücken kann. Hierzu sind die Kapitalentnahmen durch Gewinne und Geldentnahmen den vorhandenen Gewinnen und der Liquidität anzupassen.

 

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Liegt ein ausreichende Eigenkapitalausstattung (10 %) vor?

Jedes Unternehmen muss ein Forderungsmanagement haben. Dieses beinhaltet Regelungen über Zahlungsziele, eine zeitnahe Abrechnung und ein regelmäßiges Mahnwesen. Im Vorfeld ist die Bonität der Kunden zu überprüfen. Kein effizientes Mahnwesen ist für jedes Unternehmen bestandsgefährdend.

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Werden Abrechnungen und Forderungen an Kunden durch ein optimales Mahn- und Rechnungswesen überwacht?

Die Betriebsabläufe und die Organisationstruktur im Unternehmen sind entsprechend festzulegen und zu dokumentieren.

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Kennen und überwachen Sie den Betriebsablauf und die Organisationsstruktur Ihres Unternehmens?

Für alle Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sollte eine entsprechende Aufgabenbeschreibung vorliegen.
Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sind für viele Betriebe bei einem Ausfall nicht so leicht zu ersetzen. Die Aufgabenbeschreibung einer Tätigkeit ermöglicht es, bestimmte Tätigkeiten auch auf andere Mitarbeiter zu verteilen um im Falle eines Ausfalls des Mitarbeiters die Schlüsselposition durch mehrere Mitarbeiter zu ersetzen.

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Liegt eine Aufgabenbeschreibung, sowie eine Organisation zur Führung der Mitarbeiter im Unternehmen vor?

Die Versicherungen stellen eine Verlagerung der Risiken auf einen Dritten dar, und stellen eine vom Gesetzgeber geforderte Gegenmaßnahme da. Der Abgleich des Unternehmensversicherungsbestandes mit den Empfehlungen des BVSV e.V. zu der Branche wird durch den Versicherungs-RiskCheck durchgeführt.

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Liegt eine Überprüfung der Versicherungen als Teil des Risikomanagements vor?

Der Bereich der Cyber und IT ist ein bestandsgefährdender Unternehmensbereich und sollte entsprechend z.B. durch einen BVSV-RiskCheck überprüft werden.
Das Risikomanagement in der Informationstechnologie erkennt, analysiert, bewertet und überwacht die verschiedenen IT-Risiken. Es begleitet den gesamten System-Lebenszyklus der IT und stellt Gegenmaßnahmen oder Notfallpläne für verschiedene Szenarien bereit.

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Liegt ein Cyber- und IT-Check vor, um die Bestandsgefährdung zu überprüfen?

Jedes Unternehmen muss ein Forderungsmanagement haben. Dieses beinhaltet Regelungen über Zahlungsziele, eine zeitnahe Abrechnung und ein regelmäßiges Mahnwesen. Im Vorfeld ist die Bonität der Kunden zu überprüfen. Kein effizientes Mahnwesen ist für jedes Unternehmen bestandsgefährdend.

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Existiert im Unternehmen ein Forderungsmanagement und wird es durchgesetzt?

Wir weisen Sie schon jetzt darauf hin, dass wir – für den Fall, dass Sie mit uns einen kostenfreien und/oder kostenpflichtigen Vertrag begründen – Ihre Daten (Name, E-Mail-Adresse, Status Vertragsbeziehung) nutzen werden, um Sie werblich anzusprechen. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.