Vorabfrage Unternehmensrisiken - Gewerbezentrum Wuppertal
Warum Risikofrüherkennung?
Jeder Unternehmer insbesondere die Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind, müssen ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen haben.
Durch StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sind alle Unternehmen, insbesondere die haftungsbeschränkten Unternehmen verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, analysieren, dokumentieren, berichten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Für größere Firmen nach § 91 Abs.2 AktG eine Risikomanagementsystem für alle Firmen, mindestens aber ein Risikofrüherkennungssystem nach § 1 StaRUG.
Um den Unternehmen dieses zu ermöglichen, wurde für kleinere und mittlere Unternehmen der RiskCheck entwickelt.
Der RiskCheck ist ein Abgleich zwischen den Branchenempfehlungen des BVSV e.V. und dem Ist-Zustand des Unternehmens. Die von der BVSV Sachverständigen GmbH zur Verfügung gestellte gutachterliche Stellungnahme kann dann entsprechend von dem Betreiber des Gewerbezentrums ausgewertet werden.
Bevor diesen RiskCheck machen, können Sie sich gern eine unverbindliche Vorabfrage zum Ihrem Risikomanagement durchführen.